Zeit für den Geist
Thomas Röttcher - Curriculum Vitae

Archiv für die Kategorie „Utopistisches“

Die Schicksalsstunde naht: Morgen, am 12. September, ab 10 Uhr, wird das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe seinen, von der Bundesregierung heiß ersehnten Urteilsspruch zum ESM-Vertrag und dem Fiskalpakt fällen. (Ob die Zeit um den 11./12. September einen besonderen Magnetismus für die Weltgeschicke prägende Ereignisse austrahlt? – Wäre es nach mir gegangen, hätten sie das ganze Vertragswerk längst mit dem Vermerk “Abgelehnt!” ans Parlament zurücksenden und so Gerichtskosten sparen oder zumindest das Urteil weiter herauszögern können. Ich weiß, bloße Utopie …)

Nun, wie werden die Richter wohl entscheiden?

So einfach werden sie den ESM nicht stoppen (können oder wollen), obgleich die Verfassungswidrigkeit des Gesetzesbündels auf der Hand liegt. Die Verantwortung für solch einen Entscheid dürfte einfach eine Nummer zu groß für sie sein (wie schon in meinem Artikel “Europäischer Superstaat, wir kommen! Eine Dystopie.” ausgeführt). Eine europarechtliche Maßnahme wurde vom BVG ohnehin noch nie blockiert, meint der Staatsrechtler Helmut Siekmann in der Financial Times Deutschland. Allerdings gehen rund 60 % der Verfassungsexperten davon aus, so die Zeitung weiter, dass das Absegnen des ESM an harte Auflagen geknüpft werde, vermutlich ähnlich wie beim Lissabon-Vertrag – seinerzeit ein ähnlicher Eiertanz …

Was also werden die Richter tun? Diesen Beitrag weiterlesen »

Zunächst waren es in Deutschland die Finanzen, die am 29. Juni 2012 der staatlichen Souveränität entrissen wurden. An jenem Tag wurde der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus, ugs. dauerhafter Rettungsschirm mit unbegrenzter Haftung) sowie der sogenannte “Fiskalpakt” vom Parlament durchgewunken. Und das, obwohl die Abgeordneten die hunderte von Seiten langen Bestimmungen, abgefasst in kompliziertestem “Angelsächsisch”, erst kurz davor zur Einsicht erhalten hatten. Dieses Prozedere kannte man schon vom Lissabon-Vertrag.

Die Mehrheit im Bundestag kam zustande, weil sich die großen Parteien in einem schrägen Deal einigten (“ESM gegen Finanzmarktsteuer”), unfassbar im Nachhinein, wie billig die Verfassung verhökert wurde. Geschickterweise hatte man es so eingefädelt, vor der Abstimmung eine Zweidrittelmehrheit zu fordern (erstaunlich, wie sicher sich die ESM-Befürworter fühlen konnten), um verfassungsrechtlichen Bedenken im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.

Auch der Bundesrat ließ sich nicht lange um Zustimmung bitten. Als “Gegengeschäft” wurde den Ministerpräsidenten eine Entlastung der Kommunen in Milliardenhöhe zugesagt. Verhandlungspraktiken, die so eher auf einen Basar gehört hätten.

Wie von manchem Staatsrechtler prophezeit, wurden selbst vom Bundesverfassungsgericht – nach anfänglichem Hadern – keine größeren Bedenken festgestellt (Was hätte es auch anders tun können? Das Gericht war mit der Tragweite der Entscheidung hoffungslos überfordert. Ironischerweise hatte es sich damit selber abgeschafft, ebenso wie zuvor das Parlament.) Zuvor hatte der Bundespräsident ohne Zögern unterzeichnet, so dass der ESM fristgerecht am 9. Juli 2012 in Kraft treten konnte und damit das Ende der Demokratie in Deutschland besiegelt war.

Widerstand zeigte sich, man mag es im Rückblick kaum glauben, auch außerparteilich nur in geringem Maße – mal abgesehen von einigen Petitionen, Demonstrationen, kuriosen Aktionen (wie das Katapultieren von Grundgesetzen) und Klageandrohungen beim Verfassungsgericht. Die Menschen waren von der Fußballeuropameisterschaft fest eingenommen (Sendeanstalten hatten sich nur in oberflächlichen Andeutungen verloren, bis es schließlich zu spät war). Die Masse der Bürger war seinerzeit ohnehin, stundein stundaus, damit beschäftigt, sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Aus der Geschichte nichts gelernt: Brot und Spiele hatten schon dem Alten Rom den Untergang beschert …

Schon früh ertönte der Ruf nach einer neuen Verfassung. Diesen Beitrag weiterlesen »

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