Die Schicksalsstunde naht: Morgen, am 12. September, ab 10 Uhr, wird das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe seinen, von der Bundesregierung heiß ersehnten Urteilsspruch zum ESM-Vertrag und dem Fiskalpakt fällen. (Ob die Zeit um den 11./12. September einen besonderen Magnetismus für die Weltgeschicke prägende Ereignisse austrahlt? – Wäre es nach mir gegangen, hätten sie das ganze Vertragswerk längst mit dem Vermerk “Abgelehnt!” ans Parlament zurücksenden und so Gerichtskosten sparen oder zumindest das Urteil weiter herauszögern können. Ich weiß, bloße Utopie …)
Nun, wie werden die Richter wohl entscheiden?
So einfach werden sie den ESM nicht stoppen (können oder wollen), obgleich die Verfassungswidrigkeit des Gesetzesbündels auf der Hand liegt. Die Verantwortung für solch einen Entscheid dürfte einfach eine Nummer zu groß für sie sein (wie schon in meinem Artikel “Europäischer Superstaat, wir kommen! Eine Dystopie.” ausgeführt). Eine europarechtliche Maßnahme wurde vom BVG ohnehin noch nie blockiert, meint der Staatsrechtler Helmut Siekmann in der Financial Times Deutschland. Allerdings gehen rund 60 % der Verfassungsexperten davon aus, so die Zeitung weiter, dass das Absegnen des ESM an harte Auflagen geknüpft werde, vermutlich ähnlich wie beim Lissabon-Vertrag – seinerzeit ein ähnlicher Eiertanz …
Was also werden die Richter tun? – Ich vermute stark, dass sie – um das eigene Gesicht zu wahren – trotzdem ihr Veto einlegen werden, um dann den “Kunstgriff” mit der Volksabstimmung auf den Tisch zu bringen: die Entscheidung an den Mehrheitswillen des Volkes delegieren. Dass der ESM mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei und wir eine Verfassungsänderung bräuchten, um ihn zu legitimieren, über die der deutsche Michel zu befinden hätte. Einigen Klägern, so etwa dem Verein “Mehr Demokratie e. V.”, unterstützt durch rund 37.000 Einzelpersonen, käme das sicher gelegen, wäre es doch genau das, was sie fordern.
Ob den Verfassungsrichtern – und dieser Kategorie von Klägern – allerdings bewusst ist, dass dies den Anfang vom Ende unserer Verfassung bedeuten könnte?
Um den Art.-146-Gegenreden gleich zuvor zu kommen: Ja, wir mögen keine “echte” Verfassung haben, sondern “nur” ein “vorläufiges” Grundgesetz. Doch genau diese präzise Abfassung der Grundrechte zählt zu den besten der Welt! Und sie ist in dieser Form mit einer Ewigkeitsgarantie versehen. Warum das alles aufs Spiel setzen, was uns bisher vor zuviel staatlichem Übergriff schützte und auch zukünftig wenigstens einen Minimalschutz bieten sollte?
An einer passenden europäische Verfassung – die uns Bürgern sicherlich nicht mehr Rechte einräumen wird, nein eher das Gegenteil wird der Fall sein! – wird in den Hinterzimmern schon gearbeitet, davon darf man ausgehen, ohne Hellseher sein zu müssen. Die Eurokraten müssen ja nur den Entwurf von 2004 wieder aus der Schublade kramen und etwas modifizieren. Was damals noch in Referenden scheiterte, trifft im krisengebeutelten Europa heute auf andere Voraussetzungen: Die Masse der Menschen ist noch leichter manipulierbar. Und vor allem erpressbar, über das liebe Geld. “Wenn ihr nicht für eine Verfassungsänderung seid, stirbt der Euro und ihr seid Euer ganzes Restvermögen auch noch los.” So oder noch griffiger könnte der Wahlspruch lauten. Eine entsprechende Strategie ist so aussichtsreich, dass sich selbst ein Herr Schäuble mittlerweile für Volksabstimmungen erwärmen kann. Die heikle Frage, die bleibt, ist die, wie schnell so ein Vorhaben umsetzbar wäre …
Die Mehrheit der Deutschen scheint antizipativ auf einen Sieg der Euro-Gegner zu hoffen, wie die Erhebung des Instituts YouGov zeigte.
Und die engagierte Sarah Luiza Hassel-Reusing, deren Klage (mit der sie den ESM ganz abgeschmettert wissen wollte) bezeichnenderweise nicht zugelassen wurde, lässt nichts unversucht: Wie sie herausfand, soll Verfassungsrichter und Berichterstatter im ESM-Verfahren, Peter M. Huber, bis vor kurzem ausgerechnet im Kuratorium des Vereins “Mehr Demokratie e. V.” tätig gewesen sein, was die Wahrscheinlichkeit für die Variante Volksabstimmung erhöhe. Sie stellte kurzerhand einen Befangenheitsantrag. Ob’s hilft?
Mit unserem Autor und Blogger Magnus Wolf Göller habe ich gewettet, um eine Flasche Bier lediglich, mehr war er nicht bereit einzusetzen: Er geht davon aus, dem ESM werde stattgegeben. Wer zieht kurzfristig mit – wer hält dagegen?
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Nachtrag vom 12. September:
Das Urteil ist gefällt, der ESM ist durch – mit Einschränkungen. Soll man da nun weinen oder lachen? Die Regierung spricht von einem guten Tag für Europa, die Börsen reagieren positiv, selbst die ESM-Kläger – etwa Gauweiler oder Gysi – geben sich zufrieden. Klar: Es hätte weitaus schlimmer kommen können (siehe oben).
Die Überprüfung der Verfassungskonformität erfolgte lediglich “im summarischen Eilverfahren”. Somit hieß es, der ESM sei höchstwahrscheinlich nicht verfassungswidrig (was für eine schwammige Aussage eines Gerichts!). Die Richter waren, wie von mir erwartet, wohl nicht Manns genug, die Verantwortung für eine Ablehnung zu übernehmen (und den wahrscheinlichen Folgen eines Euro-Crashs). Der ESM wird uns nun also mehr “Europa” überstülpen dürfen, als uns lieb sein darf.
Beobachter gehen allerdings davon aus, dass aufgrund der Auflagen des BVG weitere Abstimmungen im Bundestag nötig sein werden. Die entsprechenden Debatten könnten, so die Deutschen Wirtschaftsnachrichten, von den nahenden Wahlen zusätzlich aufgeheizt werden. Überdies hat die Piratenpartei heute Geheimdokumente zum ESM veröffentlicht, in deren Besitz sie geraten ist. Das letzte Wort ist vielleicht doch noch nicht gesprochen …
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Lieber Thomas,
es ist rührend, wie auch Du Dich um unsere Bierflaschen sorgst und Dir Gedanken machst, während wir bei mir nur noch um leere derer zu wetten angekommen sind.
Mehr als die 8 Eurocent Pfand scheint keiner von keiner Seite her auf ein wie von Dir bewettetes oder anderes Urteil unseres ehrwürdigen Bundesverfassungsgericht setzen zu wollen.
Keiner will den Inhalt mehr in blanker Unvorhersehbarkeit womöglich fahrlässig opfern; gar zu wertvoll erscheint er.
Keiner scheint dem BVG mehr, egal, wie er’s wendet, zuzutrauen, dass es für mehr als 8 Cent (früher sagte man 5 Pfennige, die damals aber noch ebensoviel wert waren) verlässlich denkt, meint, dass ihm dahingehend zu trauen sei.
Ob das an unserem Geize liegt? Oder einfach nur vernünftig ist? Horten wir schon das Bier, bzw. gönnen anderen nur noch Flaschen, aber schon nicht mehr den köstlichen Saft darinnen?
Sollte sich das BVG morgen kurzerhand für beschlussunfähig erklären, was von den Wettenden noch keiner auf der Rechnung hatte, so können wir die leeren Flaschen ja nach Brüssel, oder Frankfurt, oder wo sonst Herr Draghi gerade weilen mag, direkt an ihn schicken, unfrei, mit dem Hinweis, er könne sie zum nächsten deutschen Supermarkt zu fahren verordnen, mit angemessener Eskorte, daselbst noch einlösen lassen, solange das in Eurocent noch möglich, auf dass Goldman Sachs keine unangemessenen Verluste mache, die der deutsche Steuerzahler, unter angemessener zuzüglicher Konventionalstrafe, nur unter einigem öffentlichen Widerwillen auszugleichen bereit.
Oder wir bauen den “letzten Euroflaschenturm” daraus. Schließlich meinte Beuys, jeder sei ein Künstler. Schon in zehn Jahren sind wir vielleicht, uns den Profit, wenn das Werk im Museum of Modern Art steht und alle Amis und Touristen staunen, redlich teilend, alle gemachte Leute.
Was meinst Du?
Lieber Thomas , das sehe ich genauso.
Es wird ein NEIN,aber ! Dann Neue Verfassung reindrücken.
Drahgi wird schon mal ohne ok heimlich anfangen, genau wie die BuBa 2010 schon 384 Mrd. in die Schrottbanken, über sogenannte Hilfspakete für konstruierte scheinbare Pleitestaaten.
Alles nur Trickserei um ein Vereintes Europa zu bekommen; leider lässt unsere gegenwärtiges GG das aber nicht zu.
Deshalb der ganze Zirkus überhaupt (die Scheinkrise), um ebend diese Neue Verfassung durchzudrücken.
Ich wette eine Palette Kisten Bier für NEIN !
Nun, jetzt habe ich wohl eine Flasche Bier gewonnen.
Der schlechte Karlsruher Witz ist natürlich der, dass das Gericht die EZB mit ihren unbegrenzten Anleihekäufen erstmal einfach ausgeklammert hat. Irre.
Die kann uns also vorläufig munter weiterverpfänden.
In beliebiger Höhe.
So ist das Urteil wenig wert. Der Goldman-Sachs-Drache macht via EZB munter weiter.
“Aus dem ESM-Fass dürft ihr erstmal nur 190 Milliarden deutsche Liter Eurostoff wegpicheln, aus den EZB-Fässern aber könnt ihr vorläufig saufen, was nur geht.”
Man wird sich anstrengen, so schnell so viel zu saufen, wie nur reinpasst.
Was dann weggesoffen ist, ist weg.
Oder will das BVG später das bereits Verbrunzte zurückverlangen?
Nun ja, so eindeutig ist das mit der Wette und ihrem Ausgang nicht, lieber Magnus.
Zweifellos habe ich eher verloren, obgleich ich mit meiner Grundeinschätzung nicht ganz falsch lag.
Und die Zustimmung des BVG zum ESM ist ja auch nur eine eingeschränkte. Insofern liegst Du auch nur teilweise richtig.
Ich schlage daher der Verrechnung halber vor, dass ich ein Gläschen aus der Flasche mittrinke, das passt doch dann auch gut zur europäischen Idee der Vergemeinschaftung von Schulden.
Na das wird wohl eher so sein.
Also NOCH nichts passiert. Nur wenn jetzt nicht langsam mal was passiert, dann passierts !
Also,das BVerfG hat den ESM NICHT mit Auflagen genehmigt. Das BVerfG hat in einem “summarischen Eilverfahren” die Ratifizierung untersagt, solange 3 Bedingungen noch nicht VÖLKERRECHTLICH VERBINDLICH vereinbart sind:
1.) Die Haftungsgrenze ist OHNE WEITERE ZUSTIMMUNG DES BUNDESTAGES auf maximal 190 Mrd. Euro begrentzt.
2.) Die Unverletzlichkeit der Akten gilt NICHT im Hinblick auf das Auskunftsrecht des Deutschen Bundestags.
3.) Soweit diese beiden Bedingungen aus welchem Grund auch immer NICHT AUSREICHEN, um die Haftung der Bundesrepublik Deutschland zu begrenzen, ist die Bundesrepublik Deutschland NICHT an den ESM gebunden.
Es hat seine Bedingungen begründet auf Artikel 20 (1), (2) (Demokratische Grundordnung) sowie Artikel 79 (3) GG (Ewigkeitsklausel).
Somit hat das BVerfG heute entschieden, dass im Falle einer Zuwiderhandlung wessen auch immer, sich jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland auf Artikel 20 (4) GG berufen kann (Widerstandsrecht).
Weiterhin hat das BVerG ausgeführt, dass zwar die Eilanträge gegen die EZB-Entscheidung vom 06.09.2012 abgelehnt werden, jedoch TEIL DES HAUPTSACHEVERFAHRENS sein werden.
Was bedeutet das nun konkret:
A) Zuerst einmal muss sich die Regierung mit den anderen Regierungen ins Benehmen setzen und die Klarstellungen völkerrechtlich vereinbaren. Ob dies gelingen wird, ist m.E. nicht vollkommen klar. Kommt es zu diesen Klarstellungen, so besteht eine sehr große Gefahr für alle Euro-Staaten, dass die Bundesrepublik Deutschland über das Vehikel ESM den neuen Euro-Hegemon aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke wird. Fallen beispielsweise Italien und Spanien unter den ESM und müssen Hilfsgelder beantragen, so ruht quasi ihr Stimmrecht. Dies deshalb, da der Rettungsschirm dann nicht mehr ausreicht und die Kapitalerhöhung von den Ländern nicht mehr getragen werden kann (ESM-Vertrag, Artikel 4, Absatz 8).
Da dies bereits für Griechenland, Portugal und Irland gilt, sowie unter Hinzurechnung von Zypern und Slowenien, ergibt sich für Deutschlan dein Stimmrechtsanteil von 42.2625%, falls dieser Fall eintritt, jedoch bei einer maximalen Haftung Deutschlands von 190 Mrd. Euro. Die Vertragspartner räumen somit der Bundesrepublik Deutschland eine Option ein, ihren Stimmrechtsanteil (gegen Zahlung natürlich!) auf 42% zu erhöhen. Der WICHTIGE UNTERSCHIED ist: Bisher war es für beide Seiten verpflichtend, mit den zu vereinbarenden Zusatzklauseln wird es für Deutschland eine Option, bei der die anderen die Stillhalter sind. Es ist keineswegs gesichert, dass die anderen dem zustimmen werden!
(ist das vielleicht der Grund, warum die EZB am 06.09. so entschieden hat? Ist somit genügend Geld da, diese Option auszuhebeln??)
B) Warum macht das BVerfG die EZB-Entscheidung explizit zur Hauptsache-Entscheidung, wenn doch nach der Ratifizierung des ESM-Vertrages aufgrund der völkerrechtlichen Bindung ein Hauptsacheverfahren eigentlich obsolet ist?
Hier muss man sich das Maastricht-Urteil ansehen, in dem klar festgelegt wurde, dass Deutschland aus dem Euro austreten kann (und ichglaube sogar muss??), wenn die Stabilität der Währung nicht mehr gewährleistet ist (aufgrund der aktuellen Inflationsraten muss diese Annahme AUS JURISTISCHER SICHT derzeit verworfen werden). Hier steckt somit eine implizite Drohung des BVerfG an die EZB drin: Es ist eure Aufgabe und Entscheidung, wie weit ihr geht, aber wir haben notfalls den Finger auf Knopf und es gibt ein klares Kriterium. Es ist sehr ratsam, es nicht zu weit zu treiben! Nun, es ist durchaus üblich, dass das Hauptverfahren sich nun über Jahre hinziehen wird. Da eine entsprechende Inflation (“Liraisierung des Euro”) in wenigen Jahren nicht mehr zu verbergen sein wird, wenn die EZB wirklich “unbegrenzt” einsteigt, ist das Mandat der EZB, das es sich am 06.09. selbst gegeben hat, durch diese Entscheidung des BVerfG stark eingeschränkt. Faktisch ist es nämlich so, dass sowohl die EZB als auch die Fed keinerlei operativen Massnahmen in Richtung “Quantitative Easing” (wie immer auch das Tierchen getauft wird) entscheiden können, ohne dass dies zukünftig direkt zu verstärkter Inflation führen wird (nach auf Zerohedge veröffentlichten Analysen sin es bei der FED noch ca. 300 Mrd. Dollar; man setzte dies ins Verhältnis zu der zusätzlichen 1 Billionen Staatsverschuldung der USA binnen der letzten 286 Tage…). Somit ist das Kalkül hier klar: Entweder die Inflation wird in den nächsten 3 Jahren sichtbar, dann muss Deutschland aus dem Euro austreten, oder die EZB bekommt die Kurve und aus rechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die außerordentlichen Maßnahmen in außerordentlichen Zeiten (BVerG an EZB: CALL! Aus dieser Nummer kommst Du nur noch raus, wenn Du wirklich ein gutes Blatt hast!)
C) Die Urteilsbegründung des BVerfG war eine KLARE KLATSCHE an alle 37.000 Bürger (zu denen ich auch gehöre), die gegen den ESM geklagt haben. Es war keine rechtliche Klatsche, es war ein ein A….tritt! Die Aussage des BVerfG war EINDEUTIG:
LIEBES VOLK,
IHR HABT ZWAR RECHT, DASS DAS NICHT GUT GEHT, ABER WIR SIND DIE FALSCHE ADRESSE. WENN EUER MUT UND EURE KRAFT NUR SO WEIT GEHT, EINE UNTERSCHRIFT UNTER EINER KLAGE ZU LEISTEN, DANN REICHT DAS NICHT AUS. WIR KÖNNEN NUR DEMOKRATISCHE GRUNDORDNUNG UND EWIGKEITSKLAUSEL SCHÜTZEN, UND DAS AUCH NUR MIT WORTEN!!!!!
WENN DAS NICHT HILFT, MÜSST IHR SOWIESO DIE MISTGABEL IN DIE HAND NEHMEN!
ORGANISIERT EUCH! WENN IHR FRIEDLICH ETWAS ÄNDERN WOLLT, DANN GEHT DAS NUR ÜBER DEN BUNDESTAG! MEHR ALS EUCH MIT DER NASE DRAUF ZU STOßEN, KÖNNEN WIR NICHT TUN! WENN IHR KEINE MEHRHEIT FÜR EURE IDEEN BEKOMMT, WERDET IHR DEN KAMPF VERLIEREN. DAS IST TEIL DER DEMOKRATIE!
FULL STOP, EUER BVerfG
Was ist zu tun? Wir müssen uns in einer PARTEI zur BUNDESTAGSWAHL 2013 organisieren. Da nicht mehr viel Zeit bleibt, gibt es kaum Möglichkeiten. Eine Neugründung ist quasi aussichtslos. Die einzige Hoffnung/ Möglichkeit, die sich bietet, ist aus meiner Sicht die Piratenpartei, da sie in Umfragen bereits über der 5%-Hürde sind, in einigen Ländern bereits vertreten sind, und nach meinem Eindruck (zugegeben: Eine Aussensicht) gewisse Diskussionen zulässt und offen gestaltet.
Wer hier anderer Meinung ist, gerne posten!
Der entscheidende Punkt ist, dass es für die derzeitige Situation keinesfalls eines klassischen, vollständigen Parteiprogramms bedarf, es geht um ganz andere Dinge!
1.) Die Partei sollte sich nicht an einer Regierung beteiligen!
2.) Die Partei sollte sich auf die Wahrung der RECHTE DES BUNDESTAGES UND DER BÜRGERRECHTE beschränken und sich somit als einzige wirklich wählbare Oppositionspartei darstellen.
Themen gibt es hierzu genug: Wahlrecht, Budgetrecht, Budgets der nächsten Jahre, Entscheidungen über finanzielle Beteiligungen, Rederecht im Bundestag, Bundestagsordnung, Ausgliederung von Entscheidungen in Ausschüsse, …
Damit hat man eine ganze Legislaturperiode genügend zu tun. Da kann man sich bei außenpolitischen Themen ohne Verlust des Ansehens zurückhalten, auf sein Rederecht sogar verzichten und sich der Abstimmung enthalten.
Ich gehe davon aus, dass man nur mit diesen Themen bei entsprechender Ausgangslage (bekannte Partei) einen Anteil von 15% bekommen kann, wenn man das mit den Themen der Piraten verbindet kann man evtl. bis nächstes Jahr 20% bekommen. Dies ist m.E. auch die Untergrenze für eine kritische Masse, um überhaupt eine Änderung bei diesen Themen herbeiführen zukönnen. Kommt man auf einen solchen Anteil, kann man auch von den Medien nicht mehr ignoriert werden.
Genug gelabert und geschrieben, auf gehts!
Was mir zusätzlich aufgefallen ist, das die Burschen sich gut kennen: Baroso,Vosskuhle,Schäuble,Herzog, usw.
alle in der selben Stiftung.
http://www.neue-universitaetsstiftung.uni-freiburg.de/personen.html
Wenn Goldmann-Sachs die Eu Finanzzentrale übernehmen will so wie die 5 Grössten (R&R,USB,Morgan,GS) die USa-FED,
und Baroso jetzt fordert, das sich die CoL der EU Bankenaufsicht unterstellt, dann kann ich mir denken, was am Ende dabei rauskommen soll.
Da England ein Lehen des Papstes ist, die CoL die Fed im Griff hat, die nicht zu den USA gehört, sondern zur USa(North viginien Company), der Papst als 1. im Deutschen Parlament die Neue Weltordnung gefordert hat, dann ist auch bald die Queen wieder in Deutschland, weil Deutschland dann überall ist. Deutsches Reich römischer Nationen !
Goldmann Sachs versteht/interpretiert sich, als die Bank Gottes.
Wer das wohl sein wird?
Strache nennt den ESM jetzt “Sado-Maso-Vertrag”. ZU RECHT! Quelle: https://deutschland24.wordpress.com/2012/08/31/fpo-chef-strache-nennt-esm-einen-sado-maso-vertrag/