Zeit für den Geist
Thomas Röttcher - Curriculum Vitae

Heute ist Walpurgisnacht und morgen folglich der 1. Mai, traditionell der Tag der Arbeit, auch als “Kampftag der Arbeiterbewegung” bezeichnet. Für Arbeit zu kämpfen, erscheint heute – vor dem Hintergrund steigender Arbeitslosenzahlen – wichtiger denn je. Doch nur auf den ersten Blick.

Genaueres Hinsehen offenbart, dass die klassische Lohnarbeit mehr und mehr ausdienen wird. Und zwar als logische Konsequenz aus der zunehmenden Automatisierung und Rationalisierung, wie es der Unternehmer Götz Werner erklärt.  Mit anderen Worten: Zur Herstellung industrieller Güter ist heute weniger denn je menschliche Schufterei vonnöten. Im Grunde also ein Segen für die Gesellschaft – vorausgesetzt, der Wegfall der Erwerbsarbeit wird mit Einkommen kompensiert. Einkommen für jedermann. Der Fachbegriff dafür lautet: Grundeinkommen. zeitgeist beleuchtete das Thema ausführlich in Printausgabe 27.

Eine Webseite ruft nun dazu auf, den 1. Mai zum Tag des Einkommens zu deklarieren. Ein Grundeinkommen, so die Macher der Seite, stelle sicher, in Zeiten des Wegfalles alter Arbeitsverhältnisse und -notwendigkeiten nicht in Einkommenslosigkeit oder staatlich erzwungene Scheinbeschäftigung zu verfallen. Weiter heißt es dort: “Freiheit vom Zwang zur Arbeit und Muße zu selbstbestimmtem Handeln stellen den Reichtum einer modernen Gesellschaft dar.”

Und wie passt hier die im Titel dieses Artikels erwähnte Pressefreiheit dazu? Die Antwort ist einfach: Bereits 1993 hatte die UN-Generalversammlung angeregt, den 3. Mai zum internationalen Tag der Pressefreiheit auszurufen. Die Botschaft des Gedenktags laute, dass jeder Journalist überall auf der Welt das Recht haben muss, frei und ohne Angst berichten zu können. Auf der entsprechenden UNESCO-Seite heißt es bemerkenswerterweise: “Nicht nur in totalitären Staaten gibt es Anschläge auf die völkerrechtlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit, werden Journalistinnen und Journalisten mit Gewalt und Terror unter Druck gesetzt und mit Strafen belegt.”

Ich ergänze: Der Schutz der Pressefreiheit, wie er auch im Grundgesetz und den Landespressegesetzen geregelt ist, muss von Verlegern und Redakteuren zur Chefsache erklärt werden. Auch dürfen finanzielle Verlockungen sie nicht sabotieren. Letztgenannte Gefahr ist schleichend, mittels Schleichwerbung eben oder durch wirtschaftliche Abhängigkeit von Werbeinsertionen.

Und, auch das sei bemerkt, würde mit einem Grundeinkommen das vom Idealismus motivierte und weitgehend einkommenslose Wirken der Blogger – als gesellschaftlich relevantes Gegengewicht zu den vom Kommerz gelenkten Konzernmedien – angemessene Würdigung erfahren.

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1 Kommentar zu „Grundeinkommen und Pressefreiheit im Wonnemonat Mai“

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