Die Bundesagentur für Arbeit erweist sich einmal mehr als Spaßbremse. Die zum 1. April von der Bürgerinitiative Bedingungsloses Grundeinkommen ins virtuelle Leben gerufene “Bundesagentur für Einkommen” (siehe entsprechender Blogbeitrag hier) war ihr wohl ein Dorn im Auge. Die Initiatoren wurden deshalb schon Tage nach der Veröffentlichung von der Behörde abgemahnt. Die Grundeinkommen-Aktivisten ließen es sich natürlich nicht nehmen, die humorlose Strafandrohung, welche ironischerweise gleich dreimal das Wort bedingungslos enthält, online zu stellen. Auch wurde die Seite der “Einkommensagentur” kurzerhand kreativ umgestaltet, doch das Grundauskommen-Antragsformular kann dort nach wie vor heruntergeladen werden. Sicher wird sich das Amt schon freuen, weiterhin viele ausgefüllte Anträge zugestellt zu bekommen … In jedem Fall war es ein gelungener Aprilscherz, der dafür sorgte, dass das Thema “Grundeinkommen” weiterhin Medienpräsenz genießt.
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