Zeit für den Geist
Thomas Röttcher - Curriculum Vitae

Im März erst hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig gewesen sei (und die Computer deshalb 2009 wohl nicht zum Einsatz kommen werden), weil er gegen der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verstoßen habe. Zwei Millionen Bürger hatten 2005 an 1800 Geräten ihre Stimme abgegeben, ermittelte die ZEIT. Die Wahl müsse jedoch nicht wiederholt werden, befand das Gericht: “Das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit der Bundeswahlgeräteverordnung zusammengesetzten Volksvertretung überwiegt den Wahlfehler.” Ein wenig Diplomatie schwingt in der Argumentation zwar mit; die mag man den Richtern hier zugestehen, schließlich sind ja ohnehin bald Neuwahlen.

Weniger Verständnis bringe ich indes an anderer Stelle auf: Das Verfassunggericht hatte nämlich nicht nur die Wahlcomputer, sondern auch das Wahlrecht als solches in Teilen für verfassungswidrig erklärt, und das bereits im Juli 2008. Übrigens war damit, zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, eine Wahlprüfbeschwerde von Bürgern erfolgreich. Der Grund: Durch das Phänomen des negativen Stimmgewichts erhielt die CDU bei der Nachwahl zur Bundestagswahl 2005 trotz weniger Zweitstimmen mehr Überhangmandate und damit mehr Sitze im Bundestag. “Die Klausel führe zu ,willkürlichen Ergebnissen und lässt den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung widersinnig erscheinen’”, hieß es damals im SPIEGEL. Der Bundestag müsse allerdings, so die Karlsruher Richter, nicht aufgelöst werden, mit der gleichen Argumentation wie oben. So weit, so gut.

Doch jetzt kommt’s: Das Verfassungsgericht ordnete an, die Überhangmandatregelung müsse geändert werden – und zwar bis spätestens  Juni 2011! Weshalb aber eine derart lange “Schonfrist”, frage nicht nur ich mich. In anderen Angelegenheiten können Beschlüsse in Windeseile durchgeboxt werden (wie etwa beim Sperren des Internets), nur bei dieser, mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Änderung soll das kurzfristig nicht möglich sein? Oder will man es nicht? Aller Voraussicht nach wird die kommende Bundestagswahl also nochmals auf Basis verfassungswidriger Regelungen erfolgen.

Etwas Positives gibt es jedoch auch zu vermelden: Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt ab sofort wieder ihren “Wahl-O-Mat” bereit, ein Online-Werkzeug, mit dessen Hilfe sich der Interessierte bereits im Vorfeld der nahenden Europawahlen mit den einzelnen Parteiprogrammen vertraut machen kann (Link siehe unten). Das Besondere daran: Nach Beantwortung einiger Fragen wird eine Rangliste mit denjenigen Parteien ausgeworfen, die am besten zur eigenen Überzeugung passen. Äußerst erfreulich daran ist, dass in diesem Jahr alle Parteien, also auch die sog. Kleinparteien, mit eingebunden wurden – sofern sie der Bundeszentrale entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt haben, was manche anscheinend bislang versäumt haben …

***

Direkt zum “Wahl-O-Mat” der Bundeszentrale für politische Bildung
(auf die große Schaltfläche klicken):

Wahl-O-Mat


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3 Kommentare zu „Rettet die Wahlen!“

  • Lise sagt:

    Sehr interessanter Artikel. Ich werde natürlich meine Wahl abgeben. Ich muss noch sagen, die ganze Seite finde ich eigentlich sehr gut. Danke für alle diese interessante Artikel.

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