Zeit für den Geist
Thomas Röttcher - Curriculum Vitae

Archiv für 12. Mai 2009

Im März erst hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig gewesen sei (und die Computer deshalb 2009 wohl nicht zum Einsatz kommen werden), weil er gegen der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verstoßen habe. Zwei Millionen Bürger hatten 2005 an 1800 Geräten ihre Stimme abgegeben, ermittelte die ZEIT. Die Wahl müsse jedoch nicht wiederholt werden, befand das Gericht: “Das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit der Bundeswahlgeräteverordnung zusammengesetzten Volksvertretung überwiegt den Wahlfehler.” Ein wenig Diplomatie schwingt in der Argumentation zwar mit; die mag man den Richtern hier zugestehen, schließlich sind ja ohnehin bald Neuwahlen.

Weniger Verständnis bringe ich indes an anderer Stelle auf Diesen Beitrag weiterlesen »

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